Der Kirchenvorstand:

Funktion des Kirchenvorstandes:

Neben dem pastoralen Gremium - dem Pfarrgemeinderat - gibt es in unserer Gemeinde den Kirchenvorstand ( i.F. KV genannt ).

Stellung und Aufgaben des KV sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens ( VVG) festgelegt. Dieses Gesetz geht auf die preußische Kulturkampfgesetzgebung des Jahres 1875 zurück ( heute gültige Fassung vom 24.7.1924 ) und ist ausdrücklich am 7.12.1948 auf NRW übertragen worden.

Der KV verwaltet das Vermögen in der Gemeinde; er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortkirchlichen Vermögens ( vgl § 1 Abs. 1 VVG ). Die Verwaltung erfolgt nach den kirchlichen und staatlichen Bestimmungen.

Der KV besteht aus:
a)   dem Pfarrer oder dem von der Bischöflichen Behörde mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden,
b)  den gewählten Mitgliedern ( §2 VVG ). Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt in Gemeinden bis 1.500 Gläubigen sechs, bis 5.000 Gläubigen acht... ( §3 VVG )

Die Amtszeit dauert sechs Jahre und endet mit dem Eintritt der jeweiligen durch die Wahl bestimmten Nachfolger. Eine Wiederwahl ist möglich.

Beim Wegzug ein KV - Mitgliedes aus dem Gebiet der Kirchengemeinde verliert das KV - Mitglied sein Amt.

Der Kirchenvorstand St. Peter und Paul, Straelen:

Mitglieder “von Amts wegen”:

PGR und KV 052

Pastor
Ludwig Verst
(Vorsitzender)

Seelsorger 022

Pfarrer
Norbert Bleker
 

Gewählte Mitglieder:

PGR und KV 140

Jakob Berghs                                                (stellvertretender Vorsitzender)

PGR und KV 096

Johannes Broeckmann

PGR und KV 093

Heinz-Jakob Gielen

PGR und KV 091

Hans-Josef Hammans

PGR und KV 107

Heinz-Theo Heghmans

PGR und KV 114

Cornelia Janßen

PGR und KV 081

Manfred Korbmacher

PGR und KV 100

Peter Thekook

PGR und KV 085

Stefan Trienekens

PGR und KV 075

Hans-Werner Verweyen

Beauftragter:

P1010226

Werner Lufen

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